Der Pranger war eine Bestrafung für leichtere Vergehen. Für größere Straftaten wurde Haft oder die Todesstrafe
verhängt. Das Gefängnis war bis 1907 in der "Fronfeste", einem letzten verbliebenen Rest der Wasserburg am Wallgraben. Nach Bleisch
befand sich der Richtplatz außerhalb der Stadt an der Straße nach Martinroda. Der Pranger war eigentlich nur eine
Ehrenstrafe. Er erschwerte aber doch das Weiterleben in der Gemeinschaft, man war Hohn und Spott ausgesetzt und für immer gebrandmarkt. Die öffentliche Schande
war eine schwere Bestrafung. Auch konnte man am Pranger körperlichen Schaden nehmen, nicht umsonst wurde er an Markttagen
verhängt, so mancher kühlte sein Mütchen mit Beschimpfungen und den Wurf eines oder anderen landwirtschaftlichen Produkts, das gerade
zur Hand war. Das Werfen mit harten Gegenständen war in vielen Städten verboten, da es zu Unfällen gekommen war. Das Anfassen und Schlagen galt im allgemeinen als
unehrenhaft.
Der Ilmenauer Pranger war ein Halseisen, Kopf und Hänge wurden fixiert. Oftmals waren die Eisen an einen sogenannten
Schandpfahl angebracht. Es gab noch andere Arten der öffentlichen Schaustellung. Verbreitet war der "Block", bei dem Hände
und Kopf zwischen zwei Brettern mit Aussparungen steckten. Auch gab es Sitzpranger und Käfige. |
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