Tafel Alte Förtsterei

 

 

 


Stifter der Tafel SPD Ortsverein

Einweihung 12.7.1995

Die Tafel wurde auf Initiative des Heimatgeschichtlichen Vereins Ilmenau angebracht.

Entwurf Claudia Fiala, Silke Leisner,
Reinhard Döring

Nur ein kleines Nebengebäude ist vom Rokokoschloss in Ilmenau geblieben, die "Alte Försterei". 1733 wurde sie  im Jägerhof bei Reitbahn und Hundezwinger als Jägerhaus errichtet. Vom großen Brand 1752 blieb sie verschont und beherbergte bis 1912 die Oberförsterei von Ilmenau. Goethe wohnte mehrmals hier, 1796 zum ersten Mal und dann zu seinen Geburtstagen 1813 und 1831. Nach dem Bau einer neuen Oberförsterei wurde das Haus als Wohn- und Geschäftshaus genutzt. Der Zahn der Zeit hatte dem Gebäude zugesetzt und so war es ein Segen, dass man 1985 mit Sanierungsarbeiten begann. Die renovierte"Alte Försterei" wurde 1987 dem Kulturbund zur Nutzung übergeben. 1991 wurde ein Bürgerhaus mit einer kleinen Galerie daraus. Seit 2007 befindet sich hier ein Mehrgenerationenhaus. 

Der historisch gepflastertem Hof wird von einem originalen Stück der ehemaligen Schlossmauer begrenzt, er bietet Platz für Freiluftveranstaltungen.

 Alte Försterei

1752 war die schlimmste Brandkatastrophe in Ilmenau. Die ganze Stadt war betroffen, so dass heute nur noch wenige Gebäude aus der Zeit davor erhalten sind. Doch auch davor und danach hat es immer wieder Brände gegeben und die Bürger lebten in ständiger Angst, ihr Haus oder sogar ihr Leben zu verlieren.
   

                      1759 gab Herzogin Anna Amalia eine Feuerordnung heraus.  Bleisch zitiert daraus:

"Die Eltern sollen "ihre Kinder bey Feuer und Licht nicht alleine zu Hause lassen", bei Neubauten dürfen nur Ziegel
       verwendet, die Schornsteine nur mit Backsteinen aufgeführt werden und müssen so weit sein, "daß wenigstens
       ein Junge durch selbigen kriechen und auskehren kann".
"Die Küchen sollen mit Backsteinen, steinernen Platten oder Estrich belegt sein," ebenso die Stellen unter
       den Öfen in den Stuben.
Gefordert werden "Brandmauern", gute Verwahrung brennbarer Stoffe wie "Geströhde, Reißig, Spähne" und
      von jedem Hauswirt die Bereithaltung "einer Laterne" und "wenigstens einer Butte Wasser".
"Das Waschen bey nächtlicher Zeit soll durchaus verboten sein", ebenso das Brennen der Töpfer, das Dreschen,
       Futterschneiden usw. am Abend.
"Gleichwie das Toback-Rauchen weder in Ställen, Scheunen, Betten oder in der Erndten-Zeit bey dem Binden,
       Aufladen bey Einem neuen Schock Strafe gestattet sein soll."
"Niemand soll Flachs oder Hanf bey denen Öfen in denen Wohnstuben dörren, noch solche bey Licht blauen,
       brechen oder hecheln."
"Alles Schiessen wird bey Gefängnisstrafe gantz und gar untersagt."
"Wenn bei Nachtzeit Feuer entstehet, soll jeder Bürger und Einwohner ein Licht hinter die Fenster setzten
      oder eine Laterne aufhängen, daß die Gassen beleuchtet werden." usw.

Alte Försterei


verwendete und empfohlene Literatur

P. Bleisch
Bilder aus Ilmenaus Vergangenheit
1910

Autorenkollektiv
Ilmenau Bilder zur Geschichte einer Stadt 1998

Artikel 
Henne Nr.106
vom 25.8.1995

 

 

Home

 

 

Rundweg

 

 

nächste Tafel

 

 

vorherige Tafel